#DeinFührerschein
#UnserZiel
Allgemeine Informationen und Voraussetzungen Klassen C / CE
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C und CE musst Du mindestens 21 Jahre alt sein, allerdings kann durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter/in, Werkfeuerwehrmann/frau) auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
- Erforderliche Unterlagen – ein gültiger Personalausweis/Reisepass, Biometrisches Passbild, Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
- Ein Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist vorausgesetzt.
Besonderheiten:
Möchtest Du den LKW zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufs – Kraftfahrer – Qualifikation – Gesetzes (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst Du zwar einen LKW fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Hierzu beraten wir Dich gerne individuell.
Unsere theoretische Ausbildung basiert auf modernen Unterricht in unserem technisch hochwertig ausgestatteten Schulungsraum. Du erhältst deine Lernunterlagen zusammen mit einer App, sodass Du unkompliziert für Dich im Nachgang lernen kannst. In der praktischen Ausbildung fährst Du einem ebenfalls technisch hoch ausgestatteten Volvo FH. Unser starker Partner auf 4 Reifen bringt Dich zu deinem Ziel #DeinFührerschein der Klasse C.
Melde Dich gerne telefonisch unter: 05441 509767 oder über unser Kontaktformular.
Wir bieten noch mehr…
hier findest Du Informationen zu ….
Über unseren Ausbildungsplaner haben wir die Möglichkeit Dir einen zusätzlichen Service anzubieten.
Auf Wunsch erstellen wir einen Onlinezugang, der es Dir ermöglicht, den Stand der wichtigsten Personalfristen auf einen Blick zu sehen. Auch das direkte Buchen von Schulungen ist einfach und schnell erledigt. Du erhältst rechtzeitig Meldungen vor Ablauf von Fristen wie z.B. der Verlängerungen von Fahrerlaubnissen oder Fahrerkarten.
Kontaktiere uns und wir stellen Dir die Möglichkeiten und Leistungen des VerkehrsSicherheitsZentrum Diepholz weiter vor.
Besonderheit BKrFQG
Gerne beraten wir Dich individuell
Möchtest Du den LKW zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufs – Kraftfahrer – Qualifikation – Gesetzes (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst Du zwar einen LKW fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht.