#DeineSicherheit
Unterweisung / Arbeitssicherheit §12(ArbSchG)
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist zu gewährleisten und ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben – die Pflicht die Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz ist unser Fokus die jährliche Sensibilisierung zu Thema Arbeitssicherheit in der Transport- und Logistikbranche.
Die Unterweisung findet selbstverständlich Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenbezogen statt, sodass Ihre Mitarbeiter speziell für ihren Aufgabenbereich geschult werden. Unser Ziel ist es, dass die Mitarbeiter schnell eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln können.
Arbeitsschutz wird bei uns Groß geschrieben, kontaktieren Sie uns gerne zu einem unverbindlichen Kennenlernen.
BKrFQG
Wir zeigen Dir wie es geht
Möchtest Du den LKW zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufs – Kraftfahrer – Qualifikation – Gesetzes (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst Du zwar einen LKW fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht.
#DeinFührerschein
#UnserZiel
wir bilden aus in den „großen“ Klassen
Du möchtest unterwegs dein eigener Chef sein?
Wir bilden aus in den Klassen
C – Die großen „Brummis“
CE – Die „Königsklasse“ unter den LKW-Führerscheinen
BE – Gespanne mit bis zu 3.500kg zulässiger Gesamtmasse
B96 – Gespanne mit mehr als 3.500kg zulässiger Gesamtmasse
“Dein Weg ist unser Ziel“